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Beschreibung:
Laut Betriebssicherheitsverordnung (nachfolgend BetrSichV) müssen elektrische Betriebsmittel, also Geräte, Anlagen und Maschinen, regelmäßig geprüft werden. Für diese Prüfungen muss laut der BetrSichV auch eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Hierin wird schriftlich dokumentiert, welche Prüffristen, welcher Prüfumfang und welche Prüftiefe benötigt werden.
Die Gefährdungsbeurteilung für die Ermittlung der Prüffrist ist nur ein Teil von den in der BetrSichV geforderten Punkten. Hierbei müssen Art und Umfang erforderlicher Prüfungen sowie die Fristen wiederkehrender Prüfungen ermittelt und festgelegt werden.
Diese Gefährdungsbeurteilung gem. BertSichV muss vom Arbeitgebenden bereits vor der Auswahl und der Beschaffung der elektrischen Geräte, Anlagen und Maschinen durchgeführt werden. In der Gefährdungsbeurteilung werden die ermittelten Schutzmaßnahmen getroffen und festgelegt. Das Ziel ist dabei, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.
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