Auftragsbezeichnung:
Rahmenvertrag: Zeitarbeitsdienstleistungen im IT-Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
Kurzbeschreibung/Los:
Rahmenvertrag: Zeitarbeitsdienstleistungen im IT-Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
Leistungstext:
5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung:
Art der Leistung:
Rahmenvertrag: Zeitarbeitsdienstleistungen im IT-Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
Menge und Umfang:
Die KV Nordrhein schreibt ihren kurzfristig auftretenden Ersatz-/Zusatzbedarf an Leiharbeitnehmenden für den IT Bereich im Wege eines Rahmenvertrags aus. Die Ausschreibung eines Rahmenvertrags beruht auf dem Umstand, dass die KV Nordrhein nicht planbare Ersatz-/Zusatzbedarfe kurzfristig bedienen können muss. Zur Deckung der vorgenannten Bedarfe schreibt die KV Nordrhein einen Rahmenvertrag aus.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Deckung der vorübergehenden Ersatz-/Zusatzbedarfe der KV Nordrhein an Mitarbeitenden im IT Bereich mittels Leiharbeitnehmenden.
Eine Detailbeschreibung sowie die notwendigen Mindestanforderungen der o. g. Bedarfe sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber wird mit dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin (folgend Auftragnehmer genannt) einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (Rahmenvertrag) abschließen, siehe Dokument Rahmenvertrag der Vergabeunterlagen. Dieser Rahmenvertrag wird es der KV Nordrhein ermöglichen, Leiharbeitnehmende mittels Einzelverträgen beim Auftragnehmer abzurufen. Der Rahmenvertrag wird für eine feste Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen.
Der Auftragnehmer bestätigt mit der Abgabe seines Angebotes und dem Zustandekommen eines Rahmenvertrages, dass er eine unbefristete (wahlweise für die Vertragsdauer gültige) Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung von Arbeitnehmern gemäß Art. 1 § 1 Abs. 1 AÜG besitzt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich während der Vertragsdauer, die vorgelegte Kopie einer gültigen Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gemäß Art. 1 Abs. 1 AÜG stets aktuell zu halten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die KV Nordrhein über den Wegfall sowie alle Änderungen der Erlaubnis unverzüglich schriftlich zu unterrichten. In den Fällen der Nichtverlängerung, der Rücknahme oder des Widerrufs der Erlaubnis wird er ihn ferner auf das voraussichtliche Ende der Abwicklung und die Abwicklungsfrist hinweisen.
Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebotes und dem Zustandekommen eines Vertrages, dass auf die Arbeitsverhältnisse seiner an die KV Nordrhein zu überlassenden Leiharbeitnehmenden wirksam ein Tarifvertrag gem. § 9 Abs. 2 AÜG Anwendung findet. Sollte der zustande gekommene Vertrag auf Grund des § 9 Nr. 2 AÜG unwirksam sein, hat der Auftragnehmer der KV Nordrhein den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen.
Die KV Nordrhein benötigt die Unterstützung durch Leiharbeitnehmende im IT Bereich. Grundsätzlich ist von einer Beschäftigung in Vollzeit (39,83 Stunden/Woche) auszugehen, eine Teilzeitbeschäftigung ist jedoch, nach Absprache, ebenfalls möglich.
Die tatsächlichen Abnahmemengen sind von vielen Einflüssen abhängig und können daher in der Leistungsbeschreibung nicht abschließend festgelegt werden. D. h. der Auftragnehmer besitzt keinen Anspruch auf bestimmte Mengen.
Der Einsatz der Leiharbeitnehmenden erfolgt in der Regel an den Standorten Düsseldorf und Köln. Es kann jedoch im Einzelfall sein, dass der Einsatzort von den vorgenannten Standorten abweicht, in jedem Fall wird der Einsatz im Bereich Nordrhein verortet sein.
Tätigkeitsprofile:
Anwendungsadministration
Systemadministration
IT-Technik
Weitere Details zum Leistungsinhalt sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ort der Leistung:
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Tersteegenstrasse 9
40474 Düsseldorf
Postleitzahl:
40474
6. Losaufteilung:
Losweise Vergabe:
Nein
Angebote sind möglich für:
die Gesamtleistung
7. Nebenangebote sind
nicht zugelassen
PLZ-Gebiet:
40 - Düsseldorf, Hilden, Mettmann, Ratingen
Art des Auftraggebers:
Öffentlicher Auftraggeber
Vergabeverfahren:
Offenes Verfahren (VOL/A)