Mikogo XING-Kontakt

News zu den Beschaffungsmärkten im Beschaffungsmarkt-Office

 

 

Niedersachsen: Aktualisiertes Merkblatt für Preisgleitklauseln


Wichtig für alle Bieter,welche sich an Ausschreibungen in Niedersachsen beteiligen wollen ist die Aktualisierung zu geltenden Preisgleitklauseln, welche aus dem beigefügten Merkblatt zu entnehmen sind. Dabei besteht eine höhere Sicherheit der Kalkulation und verbessert die Wettbewerbschancen, weil die Risikozuschläge für Matgerialpreissteigerungen damit reduziert werden können, ohne das unternehmerische Risiko zu erhöhen.

Lesen Sie jetzt mehr zum Thema Niedersachsen: Aktualisiertes Merkblatt für Preisgleitklauseln.

 

 

 

BAFA: Vorabinformationen zu wichtigen Änderungen im Förderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft


Im Förderprogramm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss erfolgen zum 1. Oktober 2022 zahlreiche Änderungen in der Verwaltungspraxis.

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss unterstützt Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneinsparung sowie zur Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanzierte Förderung erfolgt durch einen direkten Investitionszuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einen Tilgungszuschuss in Zusammenhang mit einem zinsgünstigen Kredit der KfW.

Angesichts der gestiegenen energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung werden zum 1. Oktober 2022 zahlreiche Änderungen in der Verwaltungspraxis wirksam.

Die wichtigsten Änderungen sind nachfolgend aufgeführt:

Allgemeine Änderungen

  • Nicht mehr gefördert wird zukünftig der Erwerb von Anlagen, die mit Erdgas betrieben werden. Ausnahmen hiervon sind im Glossarabschnitt zum Thema „Anlagen, die mit Gas betrieben werden“ geregelt;
  • Der Abschluss von Verträgen vor Antragstellung ist nunmehr auch dann förderschädlich, wenn die Parteien ein Rücktrittsrecht und/oder eine auflösende Bedingung unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung durch das BAFA vereinbaren. Planungsleistungen dürfen weiterhin bereits vor Antragstellung erbracht werden.

Weitergehende Informationen sind dem Merkblatt zum Förderprogramm zu entnehmen.

Änderungen zu Nummer 5.1 der Richtlinie (Querschnittstechnologien)

  • Anpassung der Effizienzkriterien von elektrischen Motoren und Antrieben, Kreisel- und Trockenläuferpumpen sowie Ventilatoren;
  • Überarbeitung der Fördervoraussetzungen für Drucklufterzeuger:
    • Hinzufügung von technologiespezifischen Umrechnungsfaktoren für Drucklufterzeuger,
    • Überarbeitung der Effizienzkriterien,
    • bei der Ermittlung des Leistungsbedarfes ist bei Kompressoren mit integriertem (Kälte-)Trockner der Trockner zukünftig ebenfalls zu berücksichtigen.

Weitergehende Informationen zu diesem Modul sind der Anlage zum Merkblatt – Modul 1 zu entnehmen.

Änderungen zu Nummer 5.2 der Richtlinie (Prozesswärme aus erneuerbaren Energien)

  • Konkretisierung der zulässigen Brennstoffe für Biomasseanlagen.

Weitergehende Informationen zu diesem Modul sind der Anlage zum Merkblatt – Modul 2 zu entnehmen.

Änderungen zu Nummer 5.3 der Richtlinie (MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software)

  • Ergänzende Hinweise für Softwareherstellende.

Weitergehende Informationen zu diesem Modul sind der Anlage zum Merkblatt – Modul 3 zu entnehmen.

Änderungen zu Nummer 5.4 der Richtlinie (Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen)

  • Anpassung der Vorgaben zur Ermittlung der Amortisationszeit: Maßgeblich sind zukünftig die Kosten der förderfähigen Investition;
  • Ergänzung von Mindesteffizienzkriterien: Technologien, die alternativ über die Module 1 bis 3 gefördert werden könnten, sind als Einzelmaßnahmen in Modul 4 nur noch dann förderfähig, wenn sie die in den Merkblättern der Module 1 bis 3 geforderten Mindesteffizienzkriterien erfüllen;
  • Anpassungen an den Vorgaben für die Referenzbetrachtung zur Ermittlung des CO2-Einsparpotenzials und der förderfähigen Kosten:
    • Anlagen dürfen nur noch miteinander verglichen werden, wenn diese hinsichtlich des maximalen Systemnutzens annähernd identisch sind;
    • Anlagenvergleiche, die auf einer Skalierung des Systemnutzens beruhen, sind nicht mehr zulässig;
  • Elektrische Energie kann, sofern diese ausschließlich aus der Umwandlung eines erneuerbaren Energieträgers stammt, unter bestimmten Voraussetzungen als erneuerbarer Energieträger anerkannt werden; Weiteres hierzu ist dem Glossar zum Förderprogramm zu entnehmen.
  • Wenn im Rahmen der Umsetzung eines Vorhabens, für das eine Förderung beantragt wird, auf dem gleichen Betriebsgelände des antragstellenden Unternehmens zusätzlich eine Anlage zur Erzeugung elektrischer Energie aus Wind-, Wasserkraft oder Solarstrahlung errichtet wird, kann die mit dieser Anlage erzeugte elektrische Energie unter bestimmten Voraussetzungen als erneuerbar betrachtet und bei der Berechnung des CO2-Fördedeckels mit einem CO2-Faktor von 0 angesetzt werden.
    Weitere Details zu dieser Regelung können dem aktualisierten Glossar entnommen werden, welches am 1. Oktober 2022 veröffentlicht wird. Die Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie selbst sind aber weiterhin von einer Förderung weitestgehend ausgeschlossen.

Weitergehende Informationen zu diesem Modul sind der Anlage zum Merkblatt – Modul 4 zu entnehmen, dem Informationsblatt zu den Investitionsmehrkosten sowie dem Informationsblatt CO2-Faktoren zu entnehmen.

Sämtliche Informationen zum Förderprogramm sowie zur Antragstellung finden Unternehmen und Interessierte unter folgenden Links:

  • Für die Beantragung eines direkten Zuschusses (BAFA): www.bafa.de/eew
  • Für die Beantragung eines Tilgungszuschusses in Verbindung mit einem Kredit (KfW): www.kfw.de/295
  • Anträge für die Förderung von Transformationskonzepten können über den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH gestellt werden: https://foerderportal.bund.de/easyonline/


Lesen Sie jetzt mehr zum Thema BAFA: Vorabinformationen zu wichtigen Änderungen im Förderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft.

 

 

 

HDB: Wohnungsbau bricht ein, Wirtschafts- und Öffentlicher Bau im Plus


Die steigenden Baukosten und die zunehmende Verunsicherung lassen die Nachfrage nach Wohnungen wie erwartet einbrechen. Das Statistische Bundesamt meldete für Mai einen preisbereinigten Rückgang des Auftragseingangs1 im Wohnungsbau im Vergleich zum Vorjahresmonat von 13,5 Prozent. Für den gesamten Zeitraum von Januar bis Mai wird nun ein reales Minus von 5,1 Prozent ausgewiesen. "Angesichts des hohen Bedarfs an Wohnungen ist dies eine schlechte Nachricht. Insbesondere, da wir davon ausgehen, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird. Schließlich belasten neben den hohen Baukosten, auch die weiter steigenden Energie-, Lebenshaltungs- und Zinskosten das Budget der privaten Haushalte. Umso wichtiger ist es, jetzt im Bündnis für bezahlbaren Wohnraum von Bundesbauministerin Geywitz Lösungen zu finden, die in der Praxis umsetzbar sind." Mit diesen Worten kommentiert der Hauptgeschäftsführer der BAUINDUSTRIE, Tim-Oliver Müller, die aktuellen Konjunkturindikatoren für die Bauwirtschaft.

Müller: "Es gibt aber auch positive Nachrichten. Die Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie der Dienstleistungsbranche haben sich von der Verunsicherung (noch) nicht anstecken lassen. Für den Wirtschaftsbau wurde für den Mai noch ein Auftragsplus ausgewiesen, auch der Öffentliche Bau legte real zu. Wir hoffen, dass sich die öffentlichen Auftraggeber ihrer Verantwortung hinsichtlich einer funktionierenden Infrastruktur nicht nur kurz-, sondern auch langfristig bewusst sind. Deutschland kann es sich angesichts maroder Brücken, Straßen und Schulen nicht leisten, beim Infrastrukturausbau zwei Gänge zurückzuschalten."

Das Plus im Wirtschafts- und Öffentlichen Bau hätte den Einbruch im Wohnungsbau aber nicht ausgleichen können: Im gesamten Bauhauptgewerbe1 sei der Auftragseingang im Mai - im Vorjahresvergleich - preisbereinigt um 3,5 Prozent, kalenderbereinigt um 7,5 Prozent zurückgegangen. Trotz des leichten Anstiegs zum Vormonat2 von 0,5 Prozent wird für den gesamten Zeitraum von Januar bis Mai ein Orderminus von real 0,8 Prozent ausgewiesen. Auch der Umsatz1 sei mittlerweile ins Minus gerutscht: Das Bundesamt hätte einen realen Rückgang von 0,4 Prozent gemeldet. Dies sei auch auf den Mai, mit einem Minus von 3,9 Prozent, zurückzuführen. "Hier machen sich die Lieferengpässe bemerkbar. Wenn kein Material da ist, kann auch nicht gebaut werden. Damit liegen wir jetzt in der Spanne unserer Umsatzprognose für das Gesamtjahr 2022 von minus zwei bis null Prozent", fasst Müller die Situation zusammen.

Alle Angaben und Berechnungen beruhen auf Daten des Statistischen Bundesamtes sowie des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. 1 Baubetriebe mit 20 und mehr Beschäftigten; 2 saison-, kalender- und preisbereinigt

Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie   Pressemitteilung 25.7.2022



Lesen Sie jetzt mehr zum Thema HDB: Wohnungsbau bricht ein, Wirtschafts- und Öffentlicher Bau im Plus.

 

 

 

ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe: Schlüssel für schnelleres Bauen liegt im Planungs- und Genehmigungsverfahren Kein aufwändiges Planfeststellungsverfahren beim Ersatzneubau


"Wer mehr Schienenverkehr will, muss das Netz ausbauen. Und wer schneller bauen möchte, muss vor allem weniger und schneller planen. Denn für das Planfeststellungsverfahren wird viel zu viel Zeit im Verhältnis zum eigentlichen Bauen benötigt. Bei der Generalsanierung bestehender Schienen, Brücken und Gebäude, also beim sog. Ersatzneubau sollte auf große Teile des Planungs- und Genehmigungsverfahrens verzichtet werden. Denn wenn z.B. eine Brücke seit 100 Jahren von der Bahn genutzt wird, muss bei deren Erneuerung nicht jahrelang über deren Sinnhaftigkeit debattiert werden." So Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe anlässlich der heutigen Auftaktsitzung der von Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing eingesetzten Beschleunigungskommission Schiene.

Die Beschleunigungskommission Schiene soll Vorschläge für den schnellen Ausbau der Schieneninfrastruktur entwickeln. Das Expertengremium ist mit Blick auf das enorme Potenzial des Verkehrsträgers Schiene zur Erreichung der Klimaschutzziele eingerichtet worden. Denn die Regierungskoalition will bis 2030 die Verkehrsleistung im Schienenpersonenverkehr verdoppeln und den Marktanteil des Schienengüterverkehrs auf 25 % steigern. Dieses erfordert einen schnellen und umfassenden Ausbau des Schienennetzes.

Pakleppa erklärte weiter: "Ein dichtes Regelwerk macht das Planungs- und Genehmigungsrecht zu einem ´dicken Brett´, das aufgebohrt werden muss. Ein sehr großer Anteil der Gesamtrealisierungsdauer von Schienenprojekten entfällt auf das sog. Planfeststellungsverfahren. D.h. will man den Schienenausbau in Deutschland schneller voranbringen, muss in aller erster Linie die Planungsphase verkürzt werden. Hierbei spielt das Planfeststellungsverfahren eine zentrale Rolle.

Daher begrüßen wir die Einsetzung der Beschleunigungskommission deshalb außerordentlich. Die Frage der Beschleunigung stellt sich zum Beispiel bei sog. Ersatzneubauten. Das sind Bauwerke wie Brücken oder Gleisanlagen, die bestehende Bauwerke ersetzen und modernisieren. Hier ist die zeitaufwendige Durchführung eines erneuten Planfeststellungsverfahrens nicht notwendig, da dieses Verfahren ja schon einmal für das Vorgängerbauwerk durchlaufen wurde.

Hinzu kommt, dass derzeit Planungen gemäß den neuesten fachlichen Erkenntnissen und Gesetzen während des Genehmigungsverfahrens angepasst werden müssen. Dadurch kommt es häufig zu langwierigen Überarbeitungen, weil sich technische oder rechtliche Rahmenbedingungen ändern. Eine gesetzliche Stichtagsregelung würde es ermöglichen, dass Änderungen nach einem bestimmten Stichtag nicht mehr berücksichtigt werden müssen. So kann die Planungsphase deutlich verkürzt werden."

Quelle: Presseportal ZDB 29.6.2022



Lesen Sie jetzt mehr zum Thema ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe: Schlüssel für schnelleres Bauen liegt im Planungs- und Genehmigungsverfahren Kein aufwändiges Planfeststellungsverfahren beim Ersatzneubau.

 

 

 

Ampel will Beschaffung bei der Bundeswehr beschleunigen


Berlin: (hib/EMU) Beschleunigte Beschaffung, vereinfachte Vergaben und bessere europäische Kooperation: Mit dem Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz wollen die Ampelfraktionen den Ausbau der Bundeswehr schneller voranbringen. Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/2353) vorgelegt, der am späten Donnerstagabend im Plenum diskutiert werden soll.

Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine habe nachhaltige Auswirkungen auf die gesamte europäische Sicherheitsordnung. Die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr müsse daher unverzüglich und schnellstmöglich erhöht werden, heißt es in dem Gesetzentwurf. Mit Hilfe des jüngst beschlossenen Sondervermögens in Höhe von 100 Milliarden Euro werde die Bundeswehr in den kommenden Jahren umfangreiche Anschaffungen tätigen.

Um die Bundeswehr schneller mit der nötigen Ausrüstung versorgen zu können, soll es den Vergabestellen für die nächsten dreieinhalb Jahre ermöglicht werden, Aufträge schneller zu vergeben, als dies nach der aktuellen Rechtslage möglich ist. Die gesetzlichen Änderungen am Vergaberecht sind im Entwurf bis zum 31. Dezember 2025 befristet, es gibt jedoch eine Option, die Regelungen zu verlängern.

Die Gesetzesänderung soll unter anderem erlauben, dass mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden können, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen.

Zudem soll die gemeinsame europäische Beschaffung erleichtert werden. Um dies in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vereinfachen, soll der Teilnehmerkreis bei kooperativen Beschaffungen auf Unternehmen aus der Europäischen Union beschränkt werden, wie es im Gesetzentwurf heißt.

Das veränderte Vergabeverfahren sieht auch vor, dass Unternehmen in jenen Staaten, die nicht die notwendige Gewähr für die Wahrung der Sicherheitsinteressen Deutschlands bieten, von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Indem bei der Entscheidung über eine Vorabgestattung des Zuschlags die Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen stärker berücksichtigt werden sollen, erfahren laut Gesetzentwurf auch Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren eine Beschleunigung.

Aus Gründen der Nachhaltigkeit sollen zudem„in allen Aspekten des Vergabeverfahrens zunehmend umweltbezogene Aspekte, insbesondere auch zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes“ berücksichtigt werden. Dadurch sollten nicht zuletzt auch „grüne Leitmärkte für eine nachhaltige Verteidigungsindustrie“ entstehen.

Quelle: hib heute im Bundestag Nr.325 24.6.2022



Lesen Sie jetzt mehr zum Thema Ampel will Beschaffung bei der Bundeswehr beschleunigen.

 

 

 

 

Photo Ulrich Knöll
Pressekontakt:
verantwortlicher Redakteur gemäß §55(2) RStV
Dipl.Volkswirt Ulrich Knöll
Erich Zeigner Allee 36
04229 Leipzig
Tel.: +49 341 2534791-11

Gutachten Universität Leipzig [PDF]

Beschluss VG Dresden vom 7.1.2015 5 L 1329/14 [PDF]

Urteil Verwaltungsgericht Schwerin [PDF]
Stichwort:
Branche:



Objekttyp:
Veröffentlichung:
Von:
Der Zeitraum muss mindestens 2 Tage betragen, wenn die Veröffentlichung mit berücksichtigt werden soll!
 
Bis: